| Beitragsordnung (gültig ab 01.01.2008) |
| Zur Zeit gültige Gebühren, Beiträge, Umlagen und Fälligkeiten (Stand 20.11.2007) |
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| Aufnahmegebühr (einmalig): | 15,00 Euro |
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| Mitgliedsbeitrag (halbjährlich): |
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Schüler:
(Bei Schülern ab AK 18 gilt der Schülerbeitrag nur, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit eine aktuelle Schulbescheinigung vorliegt.) |
57,00 Euro |
| | Erwachsene (ab AK18): | 90,00 Euro |
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Nachlass:
(pro Person bei Familienmitgliedern ersten Grades vom o.g. Mitgliedsbeitrag) |
6,00 Euro |
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| Bei Teilnahme am Training werden die Kosten der Trainingskarte umgelegt. |
| Umlage Trainingskarte pro Schuljahr: |
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| Kinder/Jugend: | 10,00 Euro |
| Masters: | 20,00 Euro |
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| Bei Teilnahme am Wettkampf werden die Gebühren des DSV für die Erstregistrierung und die jährliche Lizenzgebühr umgelegt. |
| Umlage für Wettkampfteilnahme: |
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| Erstregistrierung: | 10,00 Euro |
| Lizenzgebühr: |
12,00 Euro |
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Der halbjährliche Mitgleidbeitrag ist jeweils am 01.01. und 01.07. des laufenden Kalenderjahres fällig.
Die Aufnahmegebühr und der 1. Mitgliedsbeitrag sind innerhalb von einem Monat ab Eintrittsdatum fällig.
Auch bei Eintritt bzw. Austritt innerhalb des Kalenderhalbjahres ist der volle Halbjahresbeitrag zu entrichten.
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| Regelung durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.11.2007: |
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Jedes aktive Mitglied ab AK 16 leistet pro Kalenderjahr Arbeitsstunden für den Verein: | 5 h |
Jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist dem Verein als Geldbetrag zu erstatten: | 5,00 Euro/h |
| Für das I. Halbjahr sind 3 Arbeitsstunden und für das II. Halbjahr 2 Arbeitsstunden zu leisten. |
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| Mahngebühr: |
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| 1. Mahnung: | 3,00 Euro |